Neuerungen für den Sportbetrieb
Die baden-württembergische Landesregierung hat zu Wochenbeginn weitere Neuerungen für den Sportbetrieb beschlossen. Konkret heißt es darin unter § 1 „Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten“: 2. Trainings- und Übungseinheiten a) mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen; b) mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an...