Neuerungen für den Sportbetrieb

Die baden-württembergische Landesregierung hat zu Wochenbeginn weitere Neuerungen für den Sportbetrieb beschlossen. Konkret heißt es darin unter § 1 „Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten“:

2.    Trainings- und Übungseinheiten

a)     mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen;

b)     mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht;

(Quelle: Kultusministerium BW)

Diese Neuerungen gelten ab sofort auch für die Übungsgruppen beim PTSV Jahn!

Den Sportbetrieb wiederaufnehmen können darüber hinaus auch einige Übungsgruppen in der Karl-Burg-Halle:

funktionelle Gymnastik
Gefäßsport
Koronarsport
Seniorengymnastik
Sport in der Krebsnachsorge

Für diese Übungsgruppen gelten die allgemeinen Hygieneregeln der Karl Burg Halle.

 

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