Neue Corona-VO ab 23. Februar!
Änderungen für den Sport Ab dem Mittwoch, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, welche vorsichtige Lockerungsschritte beinhaltet – auch für den Sport. Da wir uns aktuell in der Warnstufe befinden, gilt für den Sportbetrieb generell wieder die 3G-Regelung. Personen, die weder immunisiert noch genesen sind, dürfen somit wieder am Sportbetrieb teilnehmen – sofern sie einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 h alt) nachweisen können. Ausnahmen Kinder unter 6 Jahre, die noch nicht...