Neue Corona-VO ab 23. Februar!

Änderungen für den Sport

Ab dem Mittwoch, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, welche vorsichtige Lockerungsschritte beinhaltet – auch für den Sport.

Da wir uns aktuell in der Warnstufe befinden, gilt für den Sportbetrieb generell wieder die 3G-Regelung.
Personen, die weder immunisiert noch genesen sind, dürfen somit wieder am Sportbetrieb teilnehmen – sofern sie einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 h alt) nachweisen können.

Ausnahmen

Kinder unter 6 Jahre, die noch nicht zur Schule gehen.
SchülerInnen unter 18 Jahre haben keine Nachweispflicht.

Der Schülerausweis gilt in den Schulferien nicht als Testnachweis!
Nicht-immunisierte und nicht-genesene SchülerInnen müssen somit in den Schulferien ebenfalls einen negativen Antigen-Test nachweisen.

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