Neue Corona-VO Sport ab 29.01.2022

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Es gilt die Corona-Alarmstufe I:

im Freien in geschlossenen Räumen
SportlerInnen  2G für alle
Ehrenamtliche (z.B. TrainerInnen)
ZuschauerInnen 
Ausnahmen 

Kinder unter 6 Jahre, die noch nicht zur Schule gehen.
SchülerInnen unter 18 Jahre haben keine Nachweispflicht.

Der Schülerausweis gilt in den Schulferien nicht als Testnachweis!
Nicht immunisierte SchülerInnen müssen somit einen negativen Antigen-Test nachweisen.

Das könnte Dich auch interessieren...