Neue Corona-VO ab 23. Februar!
Änderungen für den Sport
Ab dem Mittwoch, 23.02.2022 gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, welche vorsichtige Lockerungsschritte beinhaltet – auch für den Sport.
Da wir uns aktuell in der Warnstufe befinden, gilt für den Sportbetrieb generell wieder die 3G-Regelung.
Personen, die weder immunisiert noch genesen sind, dürfen somit wieder am Sportbetrieb teilnehmen – sofern sie einen negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 h alt) nachweisen können.
Ausnahmen
Kinder unter 6 Jahre, die noch nicht zur Schule gehen.
SchülerInnen unter 18 Jahre haben keine Nachweispflicht.
Der Schülerausweis gilt in den Schulferien nicht als Testnachweis!
Nicht-immunisierte und nicht-genesene SchülerInnen müssen somit in den Schulferien ebenfalls einen negativen Antigen-Test nachweisen.