Corona-Warnstufe gilt ab 17.11.2021!
Ab Mittwoch, 17. November 2021 gilt auf dem gesamten Vereinsgelände die Corona-Alarmstufe:
In geschlossenen Räumen | 2G |
Im Freien | 3G mit PCR-Test-Pflicht * |
*damit gilt die sogenannte 3G+ Regelung (Ungeimpfte müssen einen negativen PCR-Test vorlegen!)
Testpflicht für SchülerInnen
SchülerInnen sind nach wie vor von der Test-Pflicht ausgenommen und können ganz normal am Sportbetrieb teilnehmen – sowohl im Freien wie auch in geschlossenen Räumen.
Dazu der Auszug aus der Corona-VO von BW:
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zwei Mal (PCR-Test) bzw. drei Mal (Schnelltest) pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G ausgenommen.
Der Schülerausweis gilt für Volljährige nur noch bis Jahresende als Testnachweis!
Weitere Informationen rund um die aktuellen Corona-Regelungen finden Sie auf der Seite der Landesregierung BW (FAQs).