Platzordnung der Beachanlage
Gültig ab 01.01.2019
Die Benutzung der Anlage als Teil der Gesamtanlage des PTSV JAHN FREIBURG e.V. wird über den Belegungsplan (nachfolgend BelegPlan) organisiert. Um einen geordneten Spielbetrieb auf den Feldern der Anlage zu ermöglichen, werden folgende Regelungen erlassen, die für alle SpielerInnen verbindlich sind:
Regelmäßig Platzbelegung
- Belegungszeiten für die Volleyballgruppen sind im BelegPlan gekennzeichnet.
- Beachplätze können auch von Nichtmitgliedern saisonweise angemietet werden und sind ebenfalls im BelegPlan gekennzeichnet.
- Für die Volleyballgruppen des PTSV Jahn sowie für Saisonkarteninhaber stehen die folgenden Zeiten exklusiv zur Verfügung:
- Platz 1: Montag bis Freitag von 16:00 bis 22:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr
- Platz 2: Montag bis Freitag von 16:00 bis 22:00 Uhr, Samstag und Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr
- Platz 3: Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr, Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr
- Platz 4: Montag, Mittwoch und Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr, Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr
Zu den vorstehend genannten Zeiten ist eine saisonweise Vermietung (Dauermieter) ausgeschlossen.
An Samstagen stehen für Dauermieter maximal 14 Platzstunden auf den Plätzen 3 und 4 zurVerfügung.
Einmalige Platzbelegung
- Die Beachanlage oder einzelne Felder können zu den freien Zeiten tageweise (Montag bis Samstag) von Nichtmitgliedern über die Geschäftsstelle angemietet werden.
- Veranstaltungen an Wochenenden, für die alle 4 Felder benötigt werden, können nur am ersten Samstag eines Monats durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für Vereinsmitglieder einschließlich Volleyballmitglieder als auch für Nichtmitglieder (Mieter).
- Veranstaltungen, bei denen die Netze samt Ständer abgebaut werden müssen, können nur durchgeführt werden, sofern die Abteilungsleitung Volleyball dies genehmigt. Ab- und Aufbau werden dabei von der Volleyballabteilung durchgeführt oder beaufsichtigt.
- Freie Plätze können von Nichtmitgliedern durch vier Gästemarken je Zeitintervall angemietet werden, die jeweils auf den BelegPlan mit Datum und Name geklebt werden („mitspielen“ können Nichtmitglieder mit einzelnen Gästemarken). Auf dem BelegPlan ist das Zeitintervall (abends eine Stunde), das gespielt werden darf, vorgegeben.
- Freie Plätze können Mitglieder und Nichtmitglieder darüber hinaus mit Saisonkarten belegen. Es kann am gleichen Tag maximal eine Zeiteinheit im Voraus durch Saisonkarteninhaber auf dem BelegPlan reserviert werden. Dazu müssen alle vier Namen eingetragen werden. Diese Platzbelegung ist jedoch
nur möglich, wenn ein Platz nicht anderweitig vergeben wurde (siehe oben). Das kann auch nachträglich durch Fremdvermietung über die Geschäftsstelle geschehen. In diesem Fall wird eine Reservierung durch Saisonkarteninhaber ungültig. Bei der Belegung des Platzes müssen die Saisonkarten aller vier Spieler auf dem Platz gesteckt sein.
Tarife
- Gästemarken: 4,00 € je Marke (vier Marken für einen Platz entsprechen 16,- €)
- Saisonkarte (gültig 1.4. – 31.3.des Folgejahres):
5,- € für Volleyballmitglieder | |
15,- € für sonstige PTSV-Mitglieder | |
70,- € für Nichtmitglieder | |
45,- € für eine Studentenkarte (reduziertes Nutzungsrecht (diese Karte hat Einschränkungen – siehe sep. Tarifplan) |
Gästemarken sind in der Vereinsgaststätte und in der Geschäftsstelle im 1. Stock (Tel. 0761/ 3 79 80) erhältlich.
Saisonkarten sind in der Geschäftsstelle und bei den Volleyballgruppenleitern erhältlich.
Die Beachanlage ist vom Grundsatz eine Beachvolleyballanlage. Eine Veränderung der Anlage ist nur mit Genehmigung der Geschäftsstelle und unter Anleitung eines kundigen Vertreters der Volleyballabteilung gestattet.
- Die Felder sind grundsätzlich so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Nach Spielende sind die Plätze mit den dafür vorgesehenen Geräten abzuziehen.
- Fahrräder und Tiere dürfen nicht in den umzäunten Bereich mitgenommen werden.
- Eine Bewirtung durch den Mieter ist nicht gestattet (ausgenommen persönliche Selbstverpflegung). Esswaren und Getränke dürfen grundsätzlich nicht auf das Spielfeld getragen werden. Auf der gesamten Anlage gilt Rauchverbot. Gläser und Glasflaschen dürfen nicht auf die Anlage gebracht werden.
- Beschädigungen an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen oder zusätzliche Reinigungskosten bei übermäßiger Verschmutzung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Vorgefundene Schäden melden Sie bitte vor Beginn der Benutzung der Geschäftsstelle.
- Die Benutzung der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Für Verluste und Unfälle von Teilnehmern und Zuschauern übernimmt der Verein keine Haftung.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Tel. 0761/ 3 79 80.